Gemäß § 9 der Satzung unseres Vereins laden wir alle wahlberechtigten Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Am Donnerstag, 07. Mai 2026, 19:00 Uhr SGZ, Fibelweg 7, 45149 Essen herzlich ein.
Die Tagesordnung lautet:
- Eröffnung und Begrüßung und Feststellungen
- Bericht des Präsidiums
- Kassenbericht
- Bericht der Revisoren
- Anträge
- Wahl des Versammlungsleiters
- Entlastung des Präsidiums
- Wahl des Präsidiums
- Wahl der Revisoren
- Verabschiedung des Haushaltsplan 2026
- Schutzkonzept
-Sachstand
-Zustimmung Antrag Jugendtag
-zukünftige Ergänzung der Präambel der Satzung - 100 Jahre TUSEM
-Konzept
-Rückblick
-Ausblick - Gaststätte
-Sachstand und Ausblick - Verschiedenes
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die am Tag der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gäste sind herzlich willkommen. Wir würden uns über eine starke Beteiligung herzlich freuen.
TUSEM Turn- und Sportverein Essen Margarethenhöhe e. V. 1926
(Sonderausgabe Vereinszeitung)
Zu Ziffer 11:
voraussichtlicher Antrag Jugendtag:
„Das Präsidium des TUSEM Essen e.V. wird beauftragt, zeitnah ein Schutzkonzept zur Prävention und Intervention interpersoneller und sexualisierter Gewalt in Kraft zu setzen.Dem vom Beirat legitimierten Kriseninterventionsteam obliegen alle erforderlichen Änderungen, Anpassungen und sonstigen Fortschreibungen des Schutzkonzeptes sowie die Aktualisierung auf https://tusem.de/schutzkonzept/. Das Präsidium bzw. alle jeweils über ihre Abteilungen betroffenen Personen des Beirats werden fortlaufend in diesen Fällen informiert.“
Vorgesehene Ergänzung der Präambel:
„Der TUSEM Essen e.V. verurteilt jegliche Form der Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Verein, seine Amtsträger:innen und Mitarbeiter:innen bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Schutzes seiner Mitglieder und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung aller Mitglieder, insbesondere der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein, seine Amtsträger:innen und Mitarbeiter:innen pflegen eine Kultur der Aufmerksamkeit und des aktiven Handelns und gewährleisten einen umfassenden Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt aller Beteiligten. Zur Sicherstellung erlässt das Präsidium ein auf einer Risikoanalyse basierendes individuelles Schutzkonzept und trägt dafür Sorge, dass das Konzept gelebt und auf allen Ebenen umgesetzt wird. Das Schutzkonzept sieht u.a. Regelungen zur verpflichtenden Erklärung zu einem Ehrenkodex, zur verpflichtenden Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, zu konkreten Verhaltensrichtlinien im Umgang mit Mitgliedern und Nichtmitgliedern, insbesondere Kindern und Jugendlichen sowie untereinander, zur Benennung von Ansprechpersonen im Verein und zum Umgang mit Vorfällen bzw. Verdachtsfällen vor.“