SCHUTZ VOR GEWALT IM SPORT
Prävention interpersoneller Gewalt
Als TUSEM Essen e.V. sprechen wir uns entschieden gegen jegliche Gewalt im Sport aus. Intervention und Prävention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport wird als elementare Grundaufgabe im TUSEM angesehen. Wir wollen eine sichere Umgebung und eine Kultur der Achtsamkeit in unserem Verein schaffen und beibehalten.
Du hast dich unwohl gefühlt, Gewalt erfahren, eine Situation beobachtet über die du gerne sprechen möchtest oder hast allgemein Redebedarf zum Thema?!
Spreche gerne unsere (ausgebildeten) Ansprechpersonen an!
Allgemeine Erreichbarkeit: schutzkonzept@tusem.de oder
0201 / 71 45 32
Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 07.05.2026 wurde auf Antrag des Vereinsjugendtages beschlossen, dass das Präsidium das nachfolgende Schutzkonzept verabschieden möge. Änderungen und Anpassungen werden fortlaufend durch das durch den Beirat legitimierte Kriseninterventionsteam (s. oben) vorgenommen.
Ebenso hat die Mitgliederversammlung die Ergänzung der Vereinssatzung durch folgende Präambel beschlossen:
„Der TUSEM Essen e.V. verurteilt jegliche Form der Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Verein, seine Amtsträger:innen und Mitarbeiter:innen bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Schutzes seiner Mitglieder und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung aller Mitglieder, insbesondere der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein, seine Amtsträger:innen und Mitarbeiter:innen pflegen eine Kultur der Aufmerksamkeit und des aktiven Handelns und gewährleisten einen umfassenden Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt aller Beteiligten. Zur Sicherstellung erlässt das Präsidium ein auf einer Risikoanalyse basierendes individuelles Schutzkonzept und trägt dafür Sorge, dass das Konzept gelebt und auf allen Ebenen umgesetzt wird. Das Schutzkonzept sieht u.a. Regelungen zur verpflichtenden Erklärung zu einem Ehrenkodex, zur verpflichtenden Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, zu konkreten Verhaltensrichtlinien im Umgang mit Mitgliedern und Nichtmitgliedern, insbesondere Kindern und Jugendlichen sowie untereinander, zur Benennung von Ansprechpersonen im Verein und zum Umgang mit Vorfällen bzw. Verdachtsfällen vor.“
Ansprechpersonen / Kriseninterventionsteam
Koordination – Vereinsjugendleiter
sebastian.klein@tusem.de